AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der WH DIGITAL Services GmbH
Stand 01.10.2023
§ 1 Geltungsbereich
1.1. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz "AGB" genannt) der WH DIGITAL Services GmbH, mit Geschäftsanschrift in 1010 Wien, Reichsratsstraße 11 (nachfolgend kurz "WH DIGITAL" genannt), gelten für alle von WH DIGITAL angebotenen Lieferungen und/oder Dienstleistungen, die WH DIGITAL gegenüber dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt) erbringt. Die AGB der WH DIGITAL gelten auch für vom Auftraggeber erteilte Folgeaufträge und zwar auch dann, wenn WH DIGITAL nicht ausdrücklich auf die Geltung der AGB verweist.
1.2. Der Inhalt der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich primär aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Einzelvertrag bzw. der Auftragsbestätigung/Angebotsannahme samt Dienstleistungskatalog und Service Level Agreement sowie ergänzend aus den AGB der WH DIGITAL. Mündliche Nebenabreden zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL sind unwirksam. Bei Widersprüchen zwischen dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Einzelvertrag und den AGB der WH DIGITAL gehen die schriftlichen einzelvertraglichen Regelungen jedenfalls vor.
1.3. Die AGB gelten spätestens mit der Auftragserteilung als angenommen.
1.4. Ein Abgehen von den AGB der WH DIGITAL bzw. deren Ausschluss ist nur wirksam, wenn dies zuvor schriftlich zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL vereinbart wurde.
1.5. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur dann, wenn sich WH DIGITAL diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat und damit zum Ausdruck bringt, dass die vorliegenden AGB auf den vorliegenden Geschäftsfall nicht zur Anwendung gelangen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten WH DIGITAL selbst dann nicht, wenn WH DIGITAL diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Solche Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsinhalt, wenn WH DIGITAL dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.
1.6. WH DIGITAL veröffentlicht die AGB in der jeweils geltenden Fassung auf ihrer Homepage unter www.wh-d.at zur Einsichtnahme und stellt sie zum Download zur Verfügung.
§ 2 Änderungen der AGB
2.1. WH DIGITAL ist jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern und ist eine Änderung auch für bestehende Vertragsverhältnisse (Ziel- und Dauerschuldverhältnisse) wirksam.
2.2. WH DIGITAL wird den Auftraggeber über künftige Änderungen der AGB rechtzeitig durch einen Hinweis auf ihrer Homepage www.wh-d.at unter Angabe des Datums des Inkrafttretens der geänderten AGB sowie des aktuellen Stands der AGB informieren. Zudem wird der Auftraggeber vor Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluss von WH DIGITAL auf allfällige Änderungen der AGB aufmerksam gemacht.
2.3. Sofern die von WH DIGITAL vorgenommene Änderung der AGB den Auftraggeber nicht ausschließlich begünstigt, wird eine Kundmachung der Änderungen der AGB zwei Wochen vor deren Inkrafttreten auf der Homepage von WH DIGITAL erfolgen.
2.4. Im Falle einer nicht ausschließlich begünstigenden Änderung der AGB steht dem Auftraggeber das Recht zu, der Änderung innerhalb der in Punkt 2.3. bestimmten Frist schriftlich zu widersprechen. In diesem Fall gelten die AGB in der bis dahin gültigen Fassung fort. Das Widerspruchsrecht steht dem Auftraggeber jedoch nicht zu, wenn es sich bei der Änderung um eine Anpassung an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen handelt.
§ 3 Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
3.1. Die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten stehen ausschließlich dem Auftraggeber zu bzw. sind von diesem zu erfüllen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WH DIGITAL ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die sich aus dem Vertragsverhältnis mit WH DIGITAL ergebenden Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen/zu überbinden.
3.2. WH DIGITAL ist berechtigt, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten zum Teil mit schuldbefreiender Wirkung auf einen Dritten zu übertragen, wobei WH DIGITAL in einem solchen Fall keine Auswahlhaftung trifft. Mit Zustimmung des Auftraggebers ist WH DIGITAL auch berechtigt, das gesamte Vertragsverhältnis auf einen Dritten mit schuldbefreiender Wirkung zu übertragen.
3.3. Überlässt der Auftraggeber die von WH DIGITAL vertraglich geschuldete Leistung einem Dritten zur Gänze oder zum Teil zu dessen Nutzung und/oder veräußert der Auftraggeber diese Leistung gegen Entgelt an einen Dritten, so hat der Auftraggeber WH DIGITAL hierüber vorab rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
3.4. Sofern WH DIGITAL dem Auftraggeber die Zustimmung zur Weiterveräußerung der Dienstleistung an einen Dritten erteilt, hat der Auftraggeber die AGB von WH DIGITAL auf den Dritten zu überbinden und hat der Auftraggeber WH DIGITAL diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
3.5. Mitarbeiter oder Vertriebspartner von WH DIGITAL sind nicht berechtigt, im Namen und auf Rechnung von WH DIGITAL Erklärungen gegenüber Auftraggebern und Dritten abzugeben oder Zahlungen entgegen zu nehmen; es sei denn, dass diese den Auftraggebern und/oder Dritten eine ausdrückliche schriftliche Vollmacht von WH DIGITAL vorlegen, die diese dazu berechtigt.
§ 4 Leistungsbeschreibung
4.1. Die von WH DIGITAL zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Einzelvertrag bzw. aus der Auftragsbestätigung/Angebotsannahme samt Dienstleistungskatalog und Service Level Agreement.
4.2. Zum Leistungsangebot von WH DIGITAL zählt insbesondere:
4.2.1. die Erbringung von Informationstechnologie (IT)-Beratung, insbesondere bei der Gestaltung, Planung, Entwicklung, Integration und Umsetzung von Prozessen, die durch IT unterstützt werden sowie bei der Einführung von neuen IT-Systemen und -Anwendungen;
4.2.2. die Beratung im Bereich der IT-Sicherheit, wie etwa bei der Gestaltung, Planung, Entwicklung, Integration und Umsetzung von Sicherheitskonzepten und Sicherheitsstandards;
4.2.3. die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT-Administration, wie insbesondere der Betrieb und die Betreuung der IT-Infrastruktur, sowie
4.2.4. der Ankauf und Verkauf von Hard- und Software.
4.3. Angebote von WH DIGITAL sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
4.4. Die von WH DIGITAL selbst bzw. unter Einschaltung Dritter zu erbringenden Leistungen und damit der konkrete Umfang der Leistungserbringung werden erst im Zuge der Auftragserteilung zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL festgelegt. Der schriftlich geschlossene Vertrag bzw. die Auftragsbestätigung/Angebotsannahme samt Dienstleistungskatalog und Service Level Agreement stellt die vollständige Vereinbarung über die Leistungspflichten von WH DIGITAL dar.
§ 5 Leistungserbringung
5.1. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL kommt zustande, wenn WH DIGITAL dem Auftraggeber nach Erhalt des Auftrages (der Bestellung) eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat und die Leistungen vom Auftraggeber entgegengenommen werden.
5.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass WH DIGITAL berechtigt ist, zur Erbringung der vertragsmäßig geschuldeten Leistungen auch Dritte heranzuziehen, deren Leistungen WH DIGITAL an den Auftraggeber entsprechend weiterverrechnen wird.
Der Ankauf von Hard- und Standardsoftware erfolgt hingegen stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Verkäufer zustande.
5.3. Leistungsfristen und -Termine sind nur verbindlich, wenn sie von WH DIGITAL schriftlich bestätigt wurden und der Auftraggeber WH DIGITAL alle zur Ausführung der Leistungen notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt sowie sonst erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.
5.4 Sofern WH DIGITAL für die Erbringung ihrer Leistungen auf Liefergegenstände von Dritten angewiesen ist, ist WH DIGITAL zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn sich herausstellen sollte, dass die benötigten Gegenstände nicht geliefert oder anderweitig beschafft werden können und WH DIGITAL kein Verschulden an diesem Umstand trifft.
§ 6 Vertragsabschluss/Vertragsdauer
6.1. Die zwischen WH DIGITAL und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge können je nach Art der von WH DIGITAL zu erbringenden Leistung als Ziel- oder als Dauerschuldverhältnisse ausgestaltet sein. Dauerschuldverhältnisse können je nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber auf bestimmte oder auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wobei Verträge über Wartungs- und Web-Dienstleistungen jedenfalls – sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes vereinbart wurde – auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden.
6.2. Dauerschuldverhältnisse auf unbestimmte Zeit können nach Ablauf von 12 Monaten zum Ende eines jeden Quartals unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist schriftlich von den Vertragsparteien gekündigt werden.
6.3. Im Falle eines vorzeitigen nicht von WH DIGITAL zu verantwortenden Vertragsrücktritts durch den Auftraggeber ist dieser verpflichtet, WH DIGITAL das bis zum erst- bzw. nächstmöglichen Kündigungstermin anfallende Entgelt zu leisten.
6.4. WH DIGITAL ist berechtigt, ohne Begründung die Annahme eines Anbots von einer Sicherheitsleistung des Auftraggebers oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn die fristgerechte Zahlung der Forderungen von WH DIGITAL gefährdet erscheint. WH DIGITAL ist darüber hinaus ermächtigt, eine solche Sicherheitsleistung auch während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber zu fordern, sofern ihr Umstände zur Kenntnis gelangen, die darauf hindeuten, dass die fristgerechte Zahlung der Forderungen von WH DIGITAL gefährdet erscheint. Hinterlegt der Auftraggeber innerhalb der gesetzten Frist keine Sicherheitsleistung, ist WH DIGITAL berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen.
§ 7 Preise
7.1. Die Entgelte für die von WH DIGITAL angebotenen Dienstleistungen bzw. Waren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und dem jeweils gültigen Dienstleistungskatalog. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.2. Die von WH DIGITAL veranschlagte Berechnungsbasis richtet sich nach der Anzahl von Usern, Ports, Lizenzen etc., die von WH DIGITAL zur Verfügung gestellt bzw. betreut werden. WH DIGITAL behält sich vor, die veranschlagte Berechnungsbasis quartalsweise zu evaluieren und im Falle von Veränderungen entsprechend anzupassen.
7.3. Preise für Installation, Wartung, Entsorgung, Einschulung und sonstige Nebendienstleistungen sind ebenfalls der jeweils gültigen Preisliste und dem jeweils gültigen Dienstleistungskatalog zu entnehmen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte für Internetzugang nur den "reinen" Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, nicht aber z.B. Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden.
7.4. Verpackungs- und Liefer-/Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Die Gefahr einer Beschädigung oder des Verlustes der an den Auftraggeber versandten bzw. durch Dritte gelieferten Ware geht mit Verlassen des Auslieferungslagers von WH DIGITAL auf den Auftraggeber über. Eine Liefer- /Versandversicherung kann kostenpflichtig in Anspruch genommen werden.
7.5. WH DIGITAL behält sich bei Änderungen der für die Kalkulation des Anbots relevanten Kostenpositionen, die auf Preiserhöhungen Dritter oder unvollständige bzw. mangelhafte Information des Auftraggebers zurückzuführen sind, eine Änderung des Entgelts vor. Dies gilt auch im Fall der Änderung oder Neueinführung von Steuern und anderen öffentlichen Abgaben, die die Kalkulation des Entgeltes beeinflussen. Zu dem von WH DIGITAL dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Entgelt zählen auch Kostenpositionen für Waren/Leistungen, die im Auftrag von WH DIGITAL von Dritten geliefert/durchgeführt werden.
§ 8 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug
8.1. Rechnungen der WH DIGITAL sind binnen 7 Tagen ab Erhalt der Rechnung durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig.
8.2. Der Versand der Rechnungen an den Auftraggeber erfolgt per Post oder E-Mail an die vom Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift bzw. E-Mail-Adresse.
8.3. WH DIGITAL vermittelt und reserviert beantragte Domains im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers (des künftigen Domaininhabers) oder im Namen von WH DIGITAL, sofern die vom Auftraggeber gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftraggeber wird die noch verbleibende Jahresgebühr sofort zur Zahlung fällig.
8.4. Der Auftraggeber kann die in den an ihn fakturierten Rechnungen ausgewiesenen Entgelte per Banküberweisung, Netbanking oder auf andere Weise bezahlen, wobei WH DIGITAL jedoch ohne Angabe von Gründen berechtigt ist, die vom Auftraggeber gewünschte Zahlungsart abzulehnen.
8.5. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Auftrag bzw. der Bestellung.
8.6. Zahlungen gelten mit dem Datum der Gutschrift auf dem Konto von WH DIGITAL als getätigt. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers werden sämtliche WH DIGITAL aus dem Einzelvertrag zustehenden Zahlungen mit 8 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz p.a. verzinst.
8.7. Für jede Mahnung hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30,00 zuzüglich USt zu bezahlen. Sollte WH DIGITAL die Einschaltung eines Inkassobüros erforderlich scheinen, trägt der Auftraggeber die dabei anfallenden zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche von WH DIGITAL erforderlichen Kosten. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, WH DIGITAL alle bei der Verfolgung ihrer Ansprüche entstehenden notwendigen Kosten zu ersetzen.
8.8. Einwendungen gegen die von WH DIGITAL in Rechnung gestellten Beträge sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, da ansonsten die Forderung als anerkannt gilt. Einwendungen hindern nicht die Fälligkeit des Rechnungsbetrages.
8.9. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit Gegenansprüchen aufzurechnen, sofern es sich bei diesen nicht um von WH DIGITAL ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen handelt.
8.10. Rechte des Auftraggebers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte sind ausgeschlossen.
8.11. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch WH DIGITAL. WH DIGITAL ist daher bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen nach schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die Möglichkeit der vorzeitigen Vertragsauflösung nach § 13 dieser AGB wird hiervon nicht berührt.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, WH DIGITAL alle für die Kalkulation des Anbots sowie für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen sowie WH DIGITAL gegebenenfalls Zugang zu jenen Räumlichkeiten bzw. Örtlichkeiten zu verschaffen, in denen die Leistungserbringung stattfinden soll.
9.2. Der Auftraggeber stellt, falls erforderlich, auf seine Kosten sämtliche für die reibungslose Installation der Hard- und Software bzw. der sonst bei WH DIGITAL bestellten Leistungen erforderlichen Geräte bzw. technische Infrastruktur zur Verfügung, sofern diese nicht aufgrund vertraglicher Vereinbarung von WH DIGITAL beizustellen ist.
9.3. Der Auftraggeber stellt ferner alle weiteren notwendigen technischen Voraussetzungen (z.B. Stromversorgung, geeignete Räume etc.) auf seine Kosten zur Verfügung und wird allenfalls erforderliche Zustimmungen Dritter einholen und alle Aufklärungen leisten, um eine reibungslose Installation zu ermöglichen.
9.4. WH DIGITAL übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit sowie Eignung der vom Auftraggeber vorgenommenen Vorarbeiten bzw. für die beim Auftraggeber bereits vorgefundenen technischen Einrichtungen, wie etwa PCs und Modems, Funkeinrichtungen etc.
9.5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht ausreichend nach und verzögert sich hierdurch die Ausführung der vertraglichen Leistungspflicht von WH DIGITAL, so verlängern sich die vereinbarten Fristen automatisch um den Zeitraum der Verzögerung. Der Auftraggeber hat WH DIGITAL überdies allfällige durch die Verzögerung entstandene Mehrkosten zu ersetzen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1. Die von WH DIGITAL erbrachten Leistungen bleiben – auch im Falle einer Installation oder sonstigen Verarbeitung – bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung(en) im Eigentum von WH DIGITAL. Dies gilt insbesondere für solche Leistungen, die im geistigen Eigentum von WH DIGITAL stehen. Der Auftraggeber ist daher vor deren Bezahlung nicht berechtigt, die von WH DIGITAL erstellten und an den Auftraggeber übermittelten Konzepte, Ablaufpläne, etc. selbst umzusetzen oder durch Dritte umsetzen zu lassen, oder auf andere Weise zu seinem Vorteil zu verwerten.
10.2. Die von WH DIGITAL gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum von WH DIGITAL. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist WH DIGITAL berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzuverlangen. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet.
§ 11 Annahmeverzug
Nimmt der Auftraggeber die von WH DIGITAL angebotene vertragsgemäße Lieferung/Leistung nicht oder nur zum Teil an und befindet er sich aufgrund dessen in Annahmeverzug, kann WH DIGITAL 15 % des vereinbarten Preises für die konkrete Leistung als Entschädigung verlangen, sofern der Auftraggeber nicht beweisen kann, dass WH DIGITAL kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. WH DIGITAL bleibt die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
§ 12 Gewährleistung
12.1. Der Auftraggeber hat die Ware und/oder Leistung bei Übernahme auf etwaige Mängel, insbesondere auf Mengenabweichungen und offensichtliche sonstige Mängel zu überprüfen. Offensichtlich in diesem Sinne sind Mängel, die so offen zu Tage treten, dass sie auch dem nicht fachkundigen Durchschnittskäufer ohne besondere Aufmerksamkeit und ohne Weiteres auffallen. Mengenabweichungen, offensichtliche Mängel und Fehllieferungen sind WH DIGITAL sofort, jedoch spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Rügefrist sind jegliche Gewährleistungsansprüche wegen Mengenabweichungen und offensichtlichen Mängeln ausgeschlossen.
12.2. Sofern mit dem Auftraggeber nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, wobei die Gewährleistungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen auf 12 Monate herabgesetzt wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Ablieferung der vertraglich geschuldeten Leistung/Ware zu laufen.
12.3. Bei Eintritt eines Gewährleistungsfalls hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung und Wandlung. Der Auftraggeber hat zumindest 2 Verbesserungsversuche wegen desselben Mangels zu dulden. Das Recht auf Wandlung wird für nur geringfügige Mängel ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang festgehalten wird weiters, dass zugesicherte Eigenschaften lediglich solche sind, die schriftlich als solche bezeichnet wurden. Von diesen Bestimmungen kann nur aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung bzw. auf Verlangen von WH DIGITAL abgewichen werden.
12.4. Aufgetretene Mängel sind WH DIGITAL schriftlich unter Bekanntgabe bzw. Beschreibung des aufgetretenen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist anzuzeigen.
12.5. Ausdrücklich festgehalten wird, dass WH DIGITAL keine Gewährleistung für Drittleistungen und Drittprodukte (wie z.B. Kommunikationsdienste oder Soft- und Hardware) übernimmt.
12.6. WH DIGITAL übernimmt aber auf Wunsch des Auftraggebers auch die Abwicklung von Garantiefällen aus Herstellergarantien. WH DIGITAL haftet in einem solchen Fall nicht für die Leistung des Herstellers oder des Dritten. Bei der Abwicklung allenfalls anfallende Kosten werden dem Auftraggeber von WH Digital gesondert in Rechnung gestellt.
12.7. Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsfalls hat der Auftraggeber WH DIGITAL die Möglichkeit zu geben, das vom Auftraggeber beanstandete Produkt bzw. die beanstandete Leistung einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel von WH DIGITAL innerhalb angemessener Frist behoben.
12.8. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit einer Ware/Leistung gemäß § 924 ABGB sowie das Recht auf Schadenersatz statt Gewährleistung gemäß § 933a ABGB werden ausgeschlossen.
12.9. Kosten für Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und Störbeseitigung sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, sind von diesem selbst zu tragen. Dies gilt auch für die Behebung von solchen Mängeln, die auf Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von Dritten zurückzuführen sind.
12.10. WH DIGITAL leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, Anwendungsfehler, geänderte Betriebskomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, Viren, Drittprogramme oder Drittsoftwares sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
12.12. Soweit Gegenstand des Auftrags die Änderung und/oder Ergänzung bereits existierender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung nur auf die jeweilige Änderung und/oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch jedoch nicht wieder auf.
12.13. Bei sonstigen Leistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen etc. erbringt WH DIGITAL die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist. WH DIGITAL übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können.
12.14. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von WH DIGITAL bewirkter Anordnung, ungenügender Einrichtung, Reparatur und Montage, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von WH DIGITAL angegebene Leistung oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt insbesondere für Mängel, die auf vom Auftraggeber bestelltes bzw. beigestelltes Material zurückzuführen sind sowie für Mängel und Schäden, die auf Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programm-Software und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind.
12.15. WH DIGITAL haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind.
12.16. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen oder Verbrauchsmaterial sind, es sei denn, der Mangel war bereits bei der Übergabe vorhanden, wofür den Auftraggeber die Beweislast trifft.
§ 13 Vorzeitige Vertragsauflösung
13.1. WH DIGITAL ist aus wichtigen Gründen zur vorzeitigen fristlosen Aufkündigung des Vertrags mit dem Auftraggeber berechtigt. Dies gilt insbesondere bei Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsverzug des Auftraggebers trotz Fälligkeit und angemessener Nachfristsetzung seitens WH DIGITAL.
13.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung und zur Geltendmachung der Vertragsstrafe gemäß Punkt 13.4. und/oder Schadenersatz steht WH DIGITAL darüber hinaus insbesondere dann zu, wenn
13.2.1. auf Seiten des Auftraggebers oder eines seiner persönlich haftenden Gesellschafter Umstände eintreten oder bekannt werden, welche die Durchsetzung der Rechte von WH DIGITAL gefährden oder erschweren. Dies gilt insbesondere, wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet oder ein außergerichtliches Ausgleichsverfahren angestrebt wird, ferner, wenn der Auftraggeber oder ein persönlich haftender Gesellschafter den Wohn- oder Firmensitz innerhalb Österreichs aufgibt; weiters wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers wesentlich verschlechtern. Dies gilt auch für den Fall, dass sich die genannten Umstände auf Seiten eines Garanten, Bürgen oder Schuldbeitretenden ereignen;
13.2.2. der Auftraggeber die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten trotz Abmahnung durch WH DIGITAL nicht unverzüglich einstellt und hierdurch die Rechte von WH DIGITAL in erheblichem Maße verletzt werden;
13.2.3. der Auftraggeber einen wesentlichen Teil seines Unternehmens veräußert, den Geschäftsbetrieb wesentlich einschränkt oder einstellt, den Unternehmensgegenstand ändert oder die Liquidation einleitet;
13.2.4. der Auftraggeber bei Abschluss des Vertrages unrichtige Angaben über seine Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse gemacht hat; weiters wenn er Tatsachen oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis WH DIGITAL den Vertrag nicht abgeschlossen hätte;
13.2.5. sich der Leistungsort, insbesondere ausgelöst durch einen Sitzwechsel des Auftraggebers ins Ausland, von Österreich ins Ausland verlagert, da es WH DIGITAL nicht möglich ist, den jeweils anwendbaren ausländischen Mehrwertsteuer-Satz an das jeweils zuständige ausländische Finanzamt abzuführen. Dies gilt dann nicht, wenn aufgrund des Reverse-Charge-Systems keine Umsatzsteuer zu verrechnen ist;
13.2.6. eine Weitererbringung der Leistung aus technischen oder betrieblichen Gründen, die nicht von WH DIGITAL verursacht wurden, unzumutbar ist.
13.3. WH DIGITAL ist im Fall der vorzeitigen Auflösung eines einzelnen Einzelvertrags auch berechtigt, alle weiteren mit dem Auftraggeber bestehenden Einzelverträge vorzeitig aufzulösen.
13.4. Im Falle einer berechtigten vorzeitigen Vertragsauflösung durch WH DIGITAL verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe der Hälfte des Bruttopreises der beauftragten Leistung/Ware zu bezahlen. Das richterliche Mäßigungsrecht wird einvernehmlich ausgeschlossen.
§ 14 Vor-Ort-Service
14.1. Vor-Ort-Service-Zusagen sind, sofern nichts anderes zwischen WH DIGITAL und dem Auftraggeber schriftlich vereinbart wurde, Zusagen der Hersteller oder Dritter.
14.2. Im Fall eines Vor-Ort-Service ist die vom Auftraggeber beanstandete Ware nicht bei WH DIGITAL zu reklamieren und daher auch nicht an WH DIGITAL zu retournieren. Ein Vor-Ort-Service wird daher vom Hersteller selbst bzw. durch den Dritten durchgeführt.
§ 15 Datenschutz und Sicherheit
15.1. Sämtliche datenschutzrechtliche Rechte und Pflichten sind gesondert in einem eigenen Auftragsverarbeitervertrag zu regeln.
§ 16 Software
16.1. Für von WH DIGITAL mitgelieferte Standardsoftware gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages.
16.2. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bezahlung der Ware die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software. Für vom Auftraggeber abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von WH DIGITAL nicht erstellt wurde, kann keinerlei Gewähr übernommen werden. Der Auftraggeber hat die für die Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfällige Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen. Jedenfalls hält der Auftraggeber WH DIGITAL von allen Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Auftraggebers zur Gänze schad- und klaglos.
16.3. Bei individuell von WH DIGITAL erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Sämtliche Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei WH DIGITAL, sofern schriftlich nichts anderes mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
16.4. WH DIGITAL übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers genügt, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt gemacht worden. WH DIGITAL übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen und unter allen Systemkonfigurationen zusammenarbeitet, dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen (sofern nicht ein Mangel im Sinne des anzuwendenden Gewährleistungsrechts vorliegt), oder dass alle Softwarefehler behoben werden können.
16.5. WH DIGITAL übernimmt, soweit dem zwingendes Recht nicht entgegensteht, weiters keine Haftung für eventuell entstehende Schäden durch eine dem Auftraggeber für Implementierungen oder ähnliche Zwecke zur Verfügung gestellte Software, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens WH DIGITAL vor. Der Auftraggeber hat im Rahmen seiner Möglichkeiten jedenfalls an einer allfälligen Schadensvermeidung mitzuwirken.
16.6 Die Gewährleistung und allfällige Haftung für von WH DIGITAL gelieferte bzw. hergestellte Software ist jedenfalls auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen dieser AGB (§ 12).
16.7. Wird von WH DIGITAL gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Auftraggeber nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Dasselbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen.
16.8. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen und führt zu Schadenersatzansprüchen von WH DIGITAL. WH DIGITAL behält sich in diesem Fall weiters das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung gemäß § 13 der vorliegenden AGB aufzulösen.
§ 17 Haftungsausschluss
17.1. Vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der vorliegenden AGB sind alle (weitergehenden) vertraglichen und/oder außervertraglichen Ansprüche des Auftraggebers sowie Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, Vermögensschäden und entgangenem Gewinn ausgeschlossen, sofern WH DIGITAL kein grobes Verschulden angelastet werden kann.
17.2. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
17.3. Für jegliche Ersatzansprüche gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
§ 18 Wartungsleistungen und betriebstechnologische Standards
18.1. Wartungsleistungen werden von WH DIGITAL nur bzw. in dem Umfang erbracht, wenn bzw. wie dies ausdrücklich schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
18.2. Die automatische Anpassung an betriebstechnologische Standards wird in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten werden dem Auftraggeber nachweislich zur Kenntnis gebracht und ab der auf die Anpassung folgenden Fakturierung in Rechnung gestellt.
§ 19 Haftung bei Datenverlusten
19.1. In jenen Fällen, in denen WH DIGITAL vertraglich nicht für die Datensicherung verantwortlich sein sollte, übernimmt WH DIGITAL keine Haftung für Datenverluste während der Reparatur, Überprüfung oder Wartung sowie für daraus resultierende Folgeschäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Übergabe des Gerätes zur Durchführung der zuvor bezeichneten Dienstleistungen alle Daten zu sichern.
19.2. Ebenfalls keine Haftung wird von WH DIGITAL in solchen Fällen für im Normalbetrieb durch Hardwaredefekt verlorene Daten oder versehentlich durch den Auftraggeber gelöschte Daten übernommen.
§ 20 Sonstige Rechte und Pflichten
20.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Verwendung ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Entstehen für WH DIGITAL oder für Dritte Schwierigkeiten aufgrund unsicherer Einrichtungen des Auftraggebers, ist der Auftraggeber zur Schad- und Klagloshaltung verpflichtet. Weiters ist WH DIGITAL in diesem Fall zur sofortigen Sperre des Webservers bzw. zum Ergreifen sonstiger geeigneter Maßnahmen berechtigt. WH DIGITAL wird sich bemühen, das jeweils gelindeste Mittel anzuwenden und wird den Auftraggeber über die Maßnahme und deren Grund informieren.
20.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass WH DIGITAL keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich WH DIGITAL andernfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird WH DIGITAL Spamming, DDos, Dos oder ähnliche Verfahren durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann sie berechtigt und zum Schutz der eigenen Auftraggeber verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
20.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, WH DIGITAL vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letztere durch die vom Auftraggeber in Verkehr gebrachten Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich, berechtigter Weise in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede (§ 111 StGB), Beleidigung (§ 115 StGB) oder Kreditschädigung (§ 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz (Software, Musik, Filme etc.), dem Markengesetz, dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Davon umfasst ist auch die Tragung sämtlicher zur notwendigen und zweckmäßigen Rechtsverfolgung anfallender Rechtsanwaltskosten durch den Auftraggeber.
20.4. Wird WH DIGITAL entsprechend in Anspruch genommen, so steht WH DIGITAL allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert (Streiteinlassung, Vergleich etc.), ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Auftraggeber den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
20.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich des Weiteren bei sonstigem Schadenersatz, WH DIGITAL unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird bzw. er auf sonstige Weise Gesetzesverstöße bemerkt. Insbesondere ist der Auftraggeber zur Einhaltung von Lizenzbestimmungen bei der Nutzung fremder Software verpflichtet.
20.6. Der Auftraggeber darf insbesondere bei Webhosting nicht nach Daten anderer Auftraggeber von WH DIGITAL, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, suchen, Informationen zu diesen nicht weitergeben, verkaufen oder sonst verwerten. Stößt der Auftraggeber auf solche Daten, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind oder erhält er Informationen über die Zugangsmöglichkeit zu diesen, hat der Auftraggeber WH DIGITAL unverzüglich zu informieren und jedenfalls die Vertraulichkeit zu bewahren.
20.7. WH DIGITAL und der Auftraggeber verpflichten sich, über technische, unternehmerische und personelle Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und Informationen über solche Angelegenheiten nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unbefristet weiter.
20.8. Der Auftraggeber ist zur Einhaltung sämtlicher einschlägigen gesetzlichen Normen verpflichtet. Sollte WH DIGITAL durch einen Verstoß des Auftraggebers gegen gesetzliche Vorgaben zusätzlicher Aufwand entstehen oder der Vertrag nicht eingehalten werden können, ist der Auftraggeber verpflichtet, WH DIGITAL diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
20.9. WH DIGITAL verpflichtet sich im Falle der Vertragsauflösung dem neuen Dienstleister sämtliche den Auftraggeber betreffende Daten zur Verfügung entgeltlich zu stellen. Die Höhe des hierfür anfallenden Entgelts ist gesondert zu definieren und abhängig von Aufwand, Umfang und Volumen.
20.10 Der Auftraggeber verpflichtet, sich Mitarbeiter während und binnen eines Jahres nach Beendigung des Auftragsverhältnisses nicht in seinem oder einem ihm nahestehenden Unternehmen zu beschäftigen. Bei Zuwiderhandeln verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung eines Jahresbezuges des übernommenen Mitarbeiters an die WH DIGITAL.
§ 21 Sitzwechsel
21.1. Der Auftraggeber wird WH DIGITAL einen Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform seines Unternehmens unverzüglich anzeigen.
21.2. Bis zum Eingang dieser Mitteilung bei WH DIGITAL gelten Erklärungen dem Auftraggeber auch dann als zugegangen, wenn diese an die ursprüngliche im Einzelvertrag angeführte Adresse des Auftraggebers übermittelt werden.
§ 22 Erfüllungsort/Anwendbares Recht/Gerichtsstandsvereinbarung
22.1. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dem Einzelvertrag ist Wien.
22.2. Auf das Zustandekommen sowie die Vertragsdurchführung und alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL sowie auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, des IPRG sowie der internationalen Kollisionsnormen Anwendung, insoweit diese zur Anwendbarkeit eines anderen Rechts als des österreichischen Rechts führen würden.
22.3. Der Auftraggeber und WH DIGITAL vereinbaren, dass alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Einzelvertrag zwischen dem Auftraggeber und WH DIGITAL sowie diesen AGB in die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien fallen.
22.4. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bestimmungen unwirksam sein sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt, zu ersetzen.
22.5. Änderungen eines Einzelvertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von der hiermit vereinbarten Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.